FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Erstmusterprüfbericht (EMPB)
Als Erstmuster bezeichnet man Produkte, die unter serienmäßigen und realistischen Bedingungen entsprechend erstmalig gefertigt werden. Jede weitere Produktion sowie Produktfreigabe eines solchen Produktes muss unter gleichbleibenden Bedingungen, also basierend auf dem Erstmuster, erfolgen. Aus der produzierten Charge wird eine mit dem Kunden vereinbarte Stückzahl zur Bemusterung freigegeben. Sich ändernde Produktionsverfahren haben grundlegend eine neue Bemusterung beziehungsweise eine Neuabnahme durch den Kunden zur Folge.
Zudem können Neuabnahmen auch entstehen, wenn
- ein Aussetzen der Fertigung für mehr als 12 Monate,
- eine Änderung von Zukaufteilen, die das Basisprodukt verändern könnten (z.B. Funktion),
- eine Änderung des Produktes durch den Kunden,
- eine Änderung des vom Kunden zugelassenen Herstellers/Lieferanten (falls vereinbart) vorliegt.
Erstmuster sowie deren Berichterstattung bezwecken die Prävention von Fehlern in einer Serienfertigung von Beginn an. Auch werden hier grundlegende Vereinbarungen zwischen Kunde und Lieferant getroffen, die die Eigenschaften und Qualitätsmerkmale der Baugruppen definieren, um Baugruppen in einer klar abgegrenzten, reproduzierbaren Qualität serienmäßig zu fertigen.
Ein Erstmusterprüfbericht ermöglicht die genaue und einzigartige Dokumentation des Produktionsprozesses. Dadurch werden Serienbaugruppen in einer gleichbleibend optimalen Qualität reproduziert. Die Baugruppe weist also die gleichen Eigenschaften wie das Erstmuster auf. Der Kunde profitiert von einer solch leistungsorientierten Produktion und der Produktionsprozess wird für ihn transparent gemacht. Zusätzlich garantiert die Firma Kuttig Electronic GmbH für eine 10-jährige Aufbewahrung des EMPB.
Der Kunde gibt das Erstmuster frei. Der Lieferant (Kuttig Electronic GmbH) verpflichtet sich unter genau gleichbleibenden Bedingungen die Baugruppen in Serie zu fertigen, die nach Bedarf des Kunden abgerufen werden können.
Die Archivierung erfolgt in Anlehnung an §257 Abs. 1 HGB sowie § 147 AO. In der Regel gilt jedoch eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Dies bedeutet, dass sich der Kunde mit den Fertigungsmethoden sowie den qualitativen Merkmalen der Baugruppe einverstanden erklärt. Die Produktqualität wird also von Seiten des Kunden bestätigt. Hierzu muss eine Unterschrift des Kunden unter der gekennzeichneten Rubrik erfolgen und er muss die ausgefüllten Unterlagen (siehe hierzu gekennzeichneten Abschnitt) an die Firma Kuttig Electronic GmbH zurücksenden. Zu diesem Zweck befindet sich im hinteren Einband des Ordners ein bereits frankiertes Couvert. Die unter Punkt 5 gekennzeichneten Unterlagen sind innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt zurück zu senden. Andernfalls wird das Ergebnis der Musterung als freigegeben bewertet.
Hierbei gibt der Kunde das Muster frei, jedoch nur unter der Bedingung, dass die beanstandeten Punkte durch den Lieferanten nachgebessert werden. Hierzu muss eine Unterschrift des Kunden unter der gekennzeichneten Rubrik erfolgen und die ausgefüllten Unterlagen (siehe hierzu gekennzeichneten Abschnitt) müssen an die Firma Kuttig Electronic GmbH zurückgesendet werden. Zu diesem Zweck befindet sich im hinteren Einband des Ordners ein bereits frankiertes Couvert. Die unter Punkt 5 gekennzeichneten Unterlagen sind innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt zurück zu senden. Andernfalls wird das Ergebnis der Musterung als freigegeben bewertet.
Eine Ablehnung erfolgt durch eine negative Bewertung des Erstmusters und hat die Einstellung sowie die Zurücksendung des Musters zur Folge. Nach Absprache kann eine Nachbesserung erfolgen. Die unter Punkt 5 gekennzeichneten Unterlagen sind innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt zurück zu senden. Andernfalls wird das Ergebnis der Musterung als freigegeben bewertet.