Der Erstmusterprüfbericht - dokumentierte Qualität!

Der Erstmusterprüfbericht (EMPB) ist ein dokumentierter Nachweis zur Serienfähigkeit, Reproduzierbarkeit Ihrer Baugruppe in gleichbleibender Qualität. Dazu wird eine mit Ihnen vereinbarten Stückzahl, aus der produzierten Charge, zur Erstbemusterung herangezogen.

Als Erstmuster bezeichnet man Produkte, die unter serienmäßigen und realistischen Bedingungen erstmalig gefertigt werden. Jede weitere Produktion sowie Produktfreigabe eines solchen Produktes muss unter gleichbleibenden Bedingungen, basierend auf dem Erstmuster, erfolgen.

Normen und Standards

Die Qualitätssicherung des Hauses Kuttig basiert auf der ISO 9001, IPC-A-610 und VDA Band 2. Letzteres bezieht sich auf die Normempfehlung die vom Verband der Automobilindustrie erarbeitet wurde.

Ein EMPB nach VDA-Kriterien kann in Anlehnung auch für Branchen außerhalb der Automobilindustrie angewendet werden; jedoch berücksichtigen diese keine spezifischen Kriterien bezüglich der Produktion von hochkomplexen elektronischen Baugruppen. Aus diesem Grund hat die Firma Kuttig Electronic GmbH, als Elektronik-Spezialist, speziell für die Fertigung von elektronischen Baugruppen einen weitaus umfangreicheren, auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnittenen, Erstmusterprüfbericht entwickelt.

Inhalt eines Erstmusterprüfberichts

Im Erstmusterprüfbericht werden diverse Ergebnisse durchgeführter Inspektionen und Tests dokumentiert, die entweder als fester Bestandteil einer jeden Fertigung integriert sind, oder aber optional nach Ihrer individuellen Beauftragung erweitert werden.

Standard Erstmusterprüfbericht

Im Standard-EMPB sind enthalten:

  • Freigabestückliste,
  • Bestückungsdrucke,
  • Projektdokumentation,
  • Lieferschein,
  • Prozessablaufdiagramme.

Optionale Inspektionen und Tests

Auf Wunsch können Sie aus unserer Vielzahl an optionalen Tests wählen, die eine zusätzlich detailliertere Berichterstattung ermöglichen.

Ein Auszug aus unseren Testmöglichkeiten:

Um höchste Qualität durchgehend im Produktionsprozess zu sichern, wird der aktive, leistungsorientierte Dialog mit dem Kunden bezüglich der Güte unserer Baugruppen groß geschrieben. Dies ist primär mit einer hohen Transparenz im Produktionsprozess verbunden.

Gerne stellen wir uns daher den kritischen Anforderungen einer Erstmusterfreigabe.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Erstmusterprüfbericht (EMPB)

Was ist eine Erstbemusterung?

Als Erstmuster bezeichnet man Produkte, die unter serienmäßigen und realistischen Bedingungen entsprechend erstmalig gefertigt werden. Jede weitere Produktion sowie Produktfreigabe eines solchen Produktes muss unter gleichbleibenden Bedingungen, also basierend auf dem Erstmuster, erfolgen. Aus der produzierten Charge wird eine mit dem Kunden vereinbarte Stückzahl zur Bemusterung freigegeben. Sich ändernde Produktionsverfahren haben grundlegend eine neue Bemusterung beziehungsweise eine Neuabnahme durch den Kunden zur Folge.

Zudem können Neuabnahmen auch entstehen, wenn

  • ein Aussetzen der Fertigung für mehr als 12 Monate,
  • eine Änderung von Zukaufteilen, die das Basisprodukt verändern könnten (z.B. Funktion),
  • eine Änderung des Produktes durch den Kunden,
  • eine Änderung des vom Kunden zugelassenen Herstellers/Lieferanten (falls vereinbart) vorliegt.
Warum wird ein Erstmusterprüfbericht erstellt?

Erstmuster sowie deren Berichterstattung bezwecken die Prävention von Fehlern in einer Serienfertigung von Beginn an. Auch werden hier grundlegende Vereinbarungen zwischen Kunde und Lieferant getroffen, die die Eigenschaften und Qualitätsmerkmale der Baugruppen definieren, um Baugruppen in einer klar abgegrenzten, reproduzierbaren Qualität serienmäßig zu fertigen.

Welche Vorteile resultieren aus einem EMPB für den Kunden?

Ein Erstmusterprüfbericht ermöglicht die genaue und einzigartige Dokumentation des Produktionsprozesses. Dadurch werden Serienbaugruppen in einer gleichbleibend optimalen Qualität reproduziert. Die Baugruppe weist also die gleichen Eigenschaften wie das Erstmuster auf. Der Kunde profitiert von einer solch leistungsorientierten Produktion und der Produktionsprozess wird für ihn transparent gemacht. Zusätzlich garantiert die Firma Kuttig Electronic GmbH für eine 10-jährige Aufbewahrung des EMPB.

Wer trägt die Verantwortung der Erstbemusterung?

Der Kunde gibt das Erstmuster frei. Der Lieferant (Kuttig Electronic GmbH) verpflichtet sich unter gleichbleibenden Bedingungen die Baugruppen in Serie zu fertigen, die nach Bedarf des Kunden abgerufen werden können.

Wie ist der Erstmusterbericht aufzubewahren?

Die Archivierung erfolgt in Anlehnung an §257 Abs. 1 HGB sowie § 147 AO. In der Regel gilt jedoch eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Was muss der Kunde mit dem Bericht machen, wenn das Muster freigegeben wird?

Dies bedeutet, dass sich der Kunde mit den Fertigungsmethoden sowie den qualitativen Merkmalen der Baugruppe einverstanden erklärt. Die Produktqualität wird also von Seiten des Kunden bestätigt. Hierzu muss eine Unterschrift des Kunden unter der gekennzeichneten Rubrik erfolgen und er muss die ausgefüllten Unterlagen (siehe hierzu gekennzeichneten Abschnitt) an die Firma Kuttig Electronic GmbH zurücksenden. Zu diesem Zweck befindet sich im hinteren Einband des Ordners ein bereits frankiertes Couvert. Die unter Punkt 5 gekennzeichneten Unterlagen sind innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt zurück zu senden. Andernfalls wird das Ergebnis der Musterung als freigegeben bewertet.

Was muss der Kunde mit dem Bericht machen, wenn das Muster unter Auflagen freigegeben wird?

Hierbei gibt der Kunde das Muster frei, jedoch nur unter der Bedingung, dass die beanstandeten Punkte durch den Lieferanten nachgebessert werden. Hierzu muss eine Unterschrift des Kunden unter der gekennzeichneten Rubrik erfolgen und die ausgefüllten Unterlagen (siehe hierzu gekennzeichneten Abschnitt) müssen an die Firma Kuttig Electronic GmbH zurückgesendet werden. Die entsprechenden Unterlagen sind innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt zurück zu senden. Andernfalls wird das Ergebnis der Musterung als freigegeben bewertet.

Was muss der Kunde mit dem Bericht machen, wenn das Muster abgelehnt wird?

Eine Ablehnung erfolgt durch eine negative Bewertung des Erstmusters und hat die Einstellung sowie die Zurücksendung des Musters zur Folge. Nach Absprache kann eine Nachbesserung erfolgen. Die unter Punkt 5 gekennzeichneten Unterlagen sind innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt zurück zu senden. Andernfalls wird das Ergebnis der Musterung als freigegeben bewertet.

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